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Hundesportarten

Basisausbildung und Begleithundprüfung

Grundgehorsam für Alltag und Sport: Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Abruf und gelassenes Verhalten im Straßenverkehr, abgeschlossen mit der BH/VT.

Alle Sportarten
Angeboten von
SGSVDVG
Regelwerk
FCI-Prüfungsordnung IGP, Teil Begleithundeprüfung FCI-BH/VT (gültig ab 01.01.2025), mit VDH-Festlegungen
Hundeführerin mit Startnummer geht mit einem Schäferhund bei Fuß über einen Rasenplatz
Foto: Lambakoer (en.wikipedia), gemeinfrei, via Wikimedia Commons

Worum geht es?

Basisausbildung ist das, was in fast jedem Hundeverein am Anfang steht: Welpen- und Junghundgruppen, Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Abruf, ruhiges Verhalten neben anderen Hunden und Menschen. SGSV und DVG beschreiben sie als Grundlage für ein entspanntes Zusammenleben im Alltag und zugleich als Voraussetzung für jeden weiteren Hundesport.

Der klassische Abschluss ist die Begleithundprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT). Sie zeigt, dass ein Hund Grundgehorsam beherrscht und sich im Straßenverkehr sozialverträglich verhält. Für viele andere Sportarten ist sie die Eintrittskarte: Die VDH-Prüfungsordnung Obedience verlangt sie zum Beispiel ausdrücklich, ebenso die Prüfungen im Gebrauchshundsport. Rally Obedience und DogDancing kommen dagegen ohne BH/VT aus.

Daneben nennen beide Verbände einen leichteren Einstieg: Der SGSV führt den Team-Test (TT), der DVG spricht vom Hundeführerschein bzw. Team-Test und beschreibt die BH als „noch intensiver und umfangreicher“. Wer seinen Hund körperlich fordern möchte, findet in derselben FCI-Prüfungsordnung außerdem die Ausdauerprüfung (FCI-IAD): 20 Kilometer angeleint neben dem Fahrrad im Trab, mit zwei Pausen, in denen die Richterin oder der Richter auf Ermüdung und wunde Pfoten achtet. Bewertet wird nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“, Voraussetzung sind 16 Monate und eine bestandene BH/VT. Der DVG führt in seinen Meldeunterlagen zusätzlich eine eigene AD.

Wie läuft eine Prüfung oder ein Turnier ab?

Vor dem praktischen Teil steht ein Sachkundenachweis der Hundeführenden. Er kann am Prüfungstag mit abgelegt werden, wer schon einen anerkannten Nachweis hat, legt diesen vor. Dazu kommen die Identitätskontrolle (Chip) und eine kurze Überprüfung der Unbefangenheit des Hundes.

Teil A auf dem Übungsplatz (60 Punkte): Zwei Teams sind gleichzeitig dran. Während ein Hund arbeitet, liegt der andere abgelegt unter Ablenkung.

  • Leinenführigkeit mit Tempowechseln und Gang durch eine Gruppe von mindestens vier Personen (30 Punkte)
  • Sitz aus der Bewegung (10 Punkte)
  • Platz aus der Bewegung mit Abruf (10 Punkte)
  • Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte)

Bewertet wird nicht nur die Technik, sondern ausdrücklich auch, ob der Hund freudig und ohne Stress arbeitet. Für Teil B braucht es mindestens 70 Prozent, also 42 Punkte.

Teil B im Verkehr: Draußen in einem Ort begegnet das Team einer Personengruppe, Radfahrenden, Autos, Joggenden und anderen Hunden. Zum Schluss wartet der Hund kurz angebunden allein, während ein fremder Hund vorbeigeführt wird. Punkte gibt es hier keine, es zählt der Gesamteindruck. Am Ende steht „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Abgenommen wird die Prüfung von einer Leistungsrichterin oder einem Leistungsrichter mit BH/VT-Zulassung.

Voraussetzungen

  • Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 15 Monate alt sein. Die FCI erlaubt ab 12 Monaten, der VDH hat sich für 15 Monate entschieden.
  • Größe, Rasse und Ahnentafel spielen keine Rolle.
  • Chip, gültige Tollwutimpfung und Haftpflichtversicherung sind nötig.
  • Die Hundeführenden brauchen den Sachkundenachweis.
  • Eine Wiederholung ist jederzeit möglich, aber nur einmal pro Prüfungsveranstaltung.

Was braucht ein Verein dafür?

Für das Training reicht ein normaler Übungsplatz. Die Prüfung ist dagegen eher eine Frage der Organisation:

  • ein Platz für Teil A und eine passende Strecke im Ort für Teil B
  • zahlreiche Helfende: eine Personengruppe, Radfahrende, ein Auto, Joggende und ein Hund mit Begleitung
  • eine Prüfungsleitung, die an diesem Tag selbst keinen Hund führt
  • eine Leistungsrichterin oder ein Leistungsrichter mit BH/VT-Zulassung, angefragt über den Verband

Eine Richterin oder ein Richter darf pro Tag 36 sogenannte Abteilungen bewerten. Eine BH/VT mit Sachkundeprüfung zählt drei Abteilungen, rechnerisch passen also bis zu zwölf Teams in einen Prüfungstag.

Für die Übungsleitung gibt es im DVG den VDH-Sachkundenachweis (SKN). Er besteht aus zwei Theorie- und drei Praxisseminaren, darunter eines speziell zur Basisausbildung. Für neu aufgenommene Vereine sieht die DVG-Ausbildungsordnung eine Erleichterung vor: Pro Sportart dürfen zwei Mitglieder ohne die üblichen Vorleistungen in die Seminare einsteigen.

Für wen passt das?

Für praktisch jeden Hund und jeden Menschen. Basisausbildung ist kein Leistungssport, sondern solide Erziehung, die auch ohne Prüfung im Alltag viel bringt. Körperlich ist sie wenig belastend, für Junghunde und ältere Hunde gleichermaßen geeignet. Wer später Obedience oder Gebrauchshundsport machen möchte, kommt an der BH/VT ohnehin nicht vorbei. Wer nur einen gut erzogenen Begleiter möchte, hat mit ihr ein schönes, greifbares Ziel.