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Hundesport

Begleithundeprüfung (BH/VT)

Was in der Prüfung verlangt wird, für welche Sportarten sie Voraussetzung ist und was sie von Hundeführerschein und Sachkundenachweis unterscheidet.

Die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT) zeigt, dass ein Hund Grundgehorsam beherrscht und sich im Alltag sozialverträglich verhält. Sie ist die erste offizielle Prüfung im Hundesport und für viele, aber nicht für alle Sportarten Startvoraussetzung.

Vorab: Sachkunde der Hundeführenden. Vor dem praktischen Teil legen die Hundeführenden eine kurze schriftliche Sachkundeprüfung ab. Wer schon einen anerkannten Nachweis hat, etwa einen behördlichen Sachkundenachweis oder den VDH-Hundeführerschein, legt diesen vor.

Teil A – Gehorsam auf dem Platz

Leinenführigkeit mit Tempowechseln und Gang durch eine Personengruppe, Sitz und Platz aus der Bewegung mit Abruf, Ablegen unter Ablenkung. Bewertet wird auch, ob der Hund freudig und ohne Stress arbeitet. Für Teil B braucht es mindestens 70 % (42 von 60 Punkten).

Teil B – Verhaltenstest im Verkehr

Draußen im Ort begegnet das Team einer Personengruppe, Radfahrenden, Autos, Joggenden und anderen Hunden. Zum Schluss wartet der Hund kurz angebunden allein. Punkte gibt es hier keine, es zählt der Gesamteindruck.

Die BH/VT im Überblick

  • Offen für jeden Hund – unabhängig von Größe, Rasse oder Papieren
  • Mindestalter im VDH: 15 Monate (die FCI erlaubt 12 Monate)
  • Chip, gültige Tollwutimpfung und Haftpflichtversicherung
  • Ergebnis nur „bestanden" oder „nicht bestanden" – keine Rangliste
  • Abgenommen von einer Leistungsrichterin oder einem Leistungsrichter, nur innerhalb eines anerkannten Verbands

Mehr zu Ablauf und Organisation einer Prüfung unter Basisausbildung und Begleithundprüfung.

Voraussetzung für andere Sportarten?

Oft heißt es, ohne BH/VT gehe im Hundesport nichts. Das stimmt für die klassischen Prüfungssportarten, viele jüngere Sportarten verzichten aber darauf. Maßgeblich ist jeweils die Prüfungsordnung des Verbands.

BH/VT ist Pflicht

Nicht verlangt

Wer bei einigen dieser Sportarten wegen unverträglichen Verhaltens disqualifiziert wird, muss vor dem nächsten Start eine BH/VT nachweisen.

Im Einzelfall klären

Hier verweisen die Regelwerke auf Landesverbände oder Turnierreglements. Auch ohne Pflicht ist die BH/VT eine gute Grundlage.

Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Begleithundeprüfung – was ist was?

Die Begriffe werden im Alltag oft verwechselt, dienen aber ganz unterschiedlichen Zwecken: Der Sachkundenachweis ist ein Instrument des Ordnungsrechts, der Hundeführerschein ein freiwilliger Nachweis für den Alltag, die BH/VT eine Sportprüfung.

Sachkundenachweis

Wer nimmt ab?
Behördlich anerkannte Prüfung, z. B. bei Tierärztekammern oder anerkannten Prüfstellen
Worum geht es?
Prüft das Wissen der Halterin oder des Halters über Hundehaltung, Verhalten und Rechtsvorschriften – meist Theorie, teils mit praktischem Teil.
Pflicht?
Gesetzliche Pflicht nur, wo das Landesrecht es verlangt.

Hundeführerschein

Wer nimmt ab?
Freiwillig, angeboten von Verbänden (z. B. VDH, DVG) und Hundeschulen
Worum geht es?
Theorie für den Menschen plus Praxis mit dem eigenen Hund im Alltag. Gilt für dieses Mensch-Hund-Team.
Pflicht?
Freiwillig; manche Länder erkennen ihn als Sachkundenachweis an oder befreien damit von der Leinenpflicht.

Begleithundeprüfung (BH/VT)

Wer nimmt ab?
Sportprüfung innerhalb eines Hundesportverbands, abgenommen von einer Leistungsrichterin oder einem Leistungsrichter
Worum geht es?
Gehorsam auf dem Platz und Verhalten im Verkehr. Die Hundeführenden legen dafür vorab eine Sachkundeprüfung ab, sofern sie keinen anerkannten Nachweis haben.
Pflicht?
Keine gesetzliche Pflicht – aber Startvoraussetzung für viele Hundesportarten.

Nicht verwechseln: der VDH-Sachkundenachweis (SKN) für Trainer

Gleicher Name, anderer Zweck: Der SKN ist die Übungsleiter-Ausbildung der Hundesportverbände im VDH. Er berechtigt dazu, im Verein Training anzuleiten, und besteht aus mehreren Theorie- und Praxisseminaren (im DVG 5–6 Seminare innerhalb von 36 Monaten, Verlängerung alle 5 Jahre; im SGSV regelt das die Ausbildungsordnung). Mit der Sachkunde von Halterinnen und Haltern hat er nur den Namen gemeinsam.

Für die BH/VT gilt eine Übungsleiterlizenz als Sachkundenachweis – wer sie hat, schreibt am Prüfungstag keinen Test. Umgekehrt berechtigt die BH-Sachkunde nicht zum Anleiten von Training. Ob der Trainer-SKN auch als behördlicher Sachkundenachweis anerkannt wird, entscheidet das jeweilige Bundesland. Was die Trainerausbildung für einen Verein bedeutet, steht im Verbandsvergleich.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht?

Das regelt in Deutschland jedes Bundesland selbst. Ob eine Pflicht besteht, hängt vom Wohnort ab und je nach Land von Rasse, Größe oder Gewicht des Hundes oder davon, ob er schon auffällig geworden ist. Die BH/VT ist nirgends gesetzlich vorgeschrieben.

Sachsen-Anhalt

  • Für alle Hunde: Chip spätestens mit sechs Monaten, Haftpflichtversicherung ab drei Monaten (mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden). Das Land führt ein zentrales Hunderegister.
  • Keine allgemeine Sachkunde- oder Führerscheinpflicht und keine Regeln nach Größe oder Gewicht.
  • Listenhunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen): Haltung nur mit bestandenem Wesenstest des Hundes; Zucht und Handel sind verboten.
  • Im Einzelfall gefährliche Hunde (z. B. nach einem Beißvorfall): Erlaubnis nötig – mit Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der Halterin oder des Halters sowie Wesenstest.

Zum Vergleich

  • Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle, die erstmals einen Hund halten.
  • Nordrhein-Westfalen: Sachkunde für Halter „großer Hunde“ (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg).
  • Berlin, Hamburg: Ein bestandener Sachkunde- bzw. Gehorsamsnachweis kann von der Leinenpflicht befreien.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind das jeweilige Landesgesetz und die Auskunft der Gemeinde.

Gut zu wissen: Der HSV Söllichau ist derzeit keinem Dachverband angeschlossen. Die BH/VT kann nur bei einem Verein abgelegt werden, der einem anerkannten Verband angehört – genau darum geht es im Verbandsvergleich.